Mit Ausnahme der passiven Mitglieder müssen alle Vereinsmitglieder laut Beschluss der Generalversammlung vom 09.07.2021 jährlich Arbeitsstunden ableisten oder eine Ausgleichszahlung tätigen.
Auf der Generalversammlung vom 22.07.2022 wurde der Beschluss noch einmal nachgebessert. Die Stunden wurden von vorher 15 auf 10 bei Erwachsenen/Familien bzw. von 8 auf 5 bei Minderjährigen reduziert. Hier die geänderte Fassung: